9.1 Blinde/Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer
9.1.1 Blinde einschl. Sehbehinderte (B 1 bis B 3) und Rollstuhlfahrer kegeln auf allen Bahnarten in die Vollen. Für sie entfällt bei der Bohle und Schere der Gassenzwang.
9.1.2 Blinde (B 1) Schadensklasse E 9, Wettkampfklasse 5, spielen aus dem Stand.
Sehgeschädigte (B 2) Schadensklasse E 10, Wettkampfklasse 6a, spielen aus dem Stand. Ein Ausfallschritt ist erlaubt.
Sehgeschädigte (B 3) Schadenklasse E 11 , Wettkampfklasse 6b haben freien Anlauf.
9.1.3 Mündliche Orientierungshilfen durch den Betreuer dürfen nur leise gegeben werden. Berichtigungen der Startstellung durch körperliche Berührungen sind nach der Einnahme der Wurfstellung nicht mehr erlaubt.
9.1.4 Orientierungshilfen können an der Aufsatzbohle angebracht werden. Markierungen (Klebeband) an oder auf der Aufsatzbohle (auch in der Mitte am Ende der Aufsatzbohle) sind erlaubt. Alle Hilfsmittel dürfen den Lauf der Kugel jedoch nicht beeinflussen und müssen beim Bahnwechsel ohne Beschädigung der Anlage wieder entfernt werden.
9.1.5 Kegler der Schadensklasse E 9 (B 1) müssen vor Betreten der Bahn Eye-Pads (Mulltupfer mit hautfreundlichem Pflaster) und eine enganliegende, lichtundurchlässige Brille (z.B. Torballbrille) tragen. Doppelprothesenträger sind hiervon ausgenommen.
9.1.6 Im Mannschafts- und Einzelwettbewerb werden nur Kegler der Schadensklasse E 10 (B 2), bei Benutzung einer enganliegenden, lichtundurchlässigen Brille (z.B. Torballbrille) und Abklebung der Augen mit Eye-Pads, den Keglern der Schadensklasse E 9 (B 1) = Handicap 4 gleichgestellt.
9.1.7 Keglern der Schadenklasse B 2 und B 3 ist es untersagt, nach erfolgtem Abwurf den Lauf der Kugel mit einem Fernglas zu beobachten.
9.2 Sonderbestimmungen für die Bahnarten
Asphalt:
9.2.1 Bewertung von Fehlwürfen Siehe Regel 4.6
9.2.2 Bewertung von Nullwürfen
Außer der Regel 4.7 gelten folgende Regelungen:
9.2.3 Beim Spiel in die Vollen werden die gefallenen Kegel aufgeschrieben und mit "X", bei einer Automatik mit "0" gewertet.
9.2.4 Beim Abräumen werden die Anwürfe geschrieben und entwertet. Auf das angeworfene Bild wird weitergekegelt.
9.2.5 Beim Spiel auf ein angeworfenes Bild werden die gefallenen Kegel geschrieben und entwertet. Das Bild wird nicht wieder aufgestellt.
9.2.6 Wird ein angeworfenes Bild total abgeräumt, werden die Kegel geschrieben und entwertet. Das angeworfene Bild muss wieder aufgestellt werden.
9.2.7 Kugelmaterial
Es müssen mindestens 3 Voll- und 3 Lochkugeln, auf Doppelbahnen mit einem Kugelrücklauf 5 Voll- und 5 Lochkugeln aufliegen.
9.2.8 Die Benutzung von Voll- oder Lochkugel ist beliebig, die einmal gewählte Kugelart darf aber während des Spieles nicht mehr gewechselt werden.
Bohle:
9.3.1 Bewertung von Fehlwürfen
Siehe Regel 4.6
9.3.2 Bewertung von Nullwürfen
Außer der Regel 4.7 gelten folgende Regelungen:
9.3.3 Ein Wurf in die falsche Gasse, d.h. der falsche Gassenkegel ist durch die direkte Kugeleinwirkung zu Fall gebracht worden.
9.3.4 Kugeln, die bei Eintritt in das Kegelfeld nur den Vorderkegel treffen, sind gültig, auch wenn beide Gassenkegel stehen bleiben.
9.3.5 In allen Fällen, ob Fehl- oder Nullwurf bzw. Verwarnung ist der Kegler sofort zu unterrichten. Die Unterrichtung kann auch durch die elektronische Übertrittsanzeige erfolgen. Die erste Verwarnung hat Gültigkeit für alle weiteren Verstöße gegen die Kegelordnung.
9.3.6 Kugelmaterial
Es müssen pro Bahn 3 vorschriftsmäßige Kugeln aufliegen, auf Doppelbahnen mit einem Kugelrücklauf mindestens 5 Kugeln.
Schere:
9.4 Siehe Bohle 9.3